§ 1 Grundsätze
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder und kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 1.Juni eines jeden Jahres vom angegebenen Girokonto abgebucht.
- Für die Beitragshöhe ist der bestehende Mitgliederstatus am 1. Januar des jeweiligen Jahres maßgeblich
- Schüler, Studenten, Azubis, Wehr-und Ersatzdienstleistende müssen ihren Status mit entsprechenden Unterlagen bis spätestens 31.März des laufenden Jahres nachgewiesen haben.
- Bei einem Vereinseintritt vor dem 30.Juni erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes. Vereinseintritte ab dem 1. Juli bleiben für das laufende Jahr beitragsfrei.
- Es wird jeweils die günstigste Einstufung berechnet.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 2 Jahresbeiträge
- Aktive Mitglieder 50 €
- Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre 25 €
- Geschwisterbeitrag (für alle Kinder einer Familie unter 18 Jahren und Mittgliedern entsprechend §1e ) 40 €
- Schüler, Studenten, Azubis, Wehr-und Ersatzdienstleistende 25 €
- Familienbeitrag (alle in einem Haushalt lebende Mitglieder) 90 €
- Fördernde Mitglieder 40 €