Beitragsordnung

§ 1 Grundsätze

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder und kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 1.Juni eines jeden Jahres vom angegebenen Girokonto abgebucht.
  4. Für die Beitragshöhe ist der bestehende Mitgliederstatus am 1. Januar des jeweiligen Jahres maßgeblich
  5. Schüler, Studenten, Azubis, Wehr-und Ersatzdienstleistende müssen ihren Status mit entsprechenden Unterlagen bis spätestens 31.März des laufenden Jahres nachgewiesen haben.
  6. Bei einem Vereinseintritt vor dem 30.Juni erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes. Vereinseintritte ab dem 1. Juli bleiben für das laufende Jahr beitragsfrei.
  7. Es wird jeweils die günstigste Einstufung berechnet.
  8. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 2 Jahresbeiträge

  • Aktive Mitglieder 50 €
  • Kinder, Jugendliche bis 18 Jahre 25 €
  • Geschwisterbeitrag (für alle Kinder einer Familie unter 18 Jahren und Mittgliedern entsprechend  §1e ) 40 €
  • Schüler, Studenten, Azubis, Wehr-und Ersatzdienstleistende 25 €
  • Familienbeitrag (alle in einem Haushalt lebende Mitglieder) 90 €
  • Fördernde Mitglieder 40 €